Logo2009_3geflt

Verwaltungsgemeinschaft Hügelland-Täler

banner2009_4
 Home VG-Info Ämter Formulare Gemeinden Veranstaltung Dorfkurier Tourismus Aktualisierung Wegweiser Impressum


Schlichten statt Richten

Diesem Motto haben sich zwei Männer aus unserem VG-Gebiet verschrieben. Herr Müller aus Ottendorf und Herr Langer aus Renthendorf sind die Schiedsmänner der Schiedsstelle der Mitgliedsgemeinden der VG Hügelland/Täler. Das heißt, sie sind zuständig für die vorgerichtliche Streitschlichtung in Straf- und Zivilsachen.

Schiedsmänner werden von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft gewählt und sind ehrenamtlich tätig.

Sprechzeiten der Schiedsstelle der VG:

 Montag (gerade Woche) 17.30 Uhr - 18.30 Uhr
Sitz der Schiedskommision: zu den jeweiligen
Sprechzeiten in Ottendorf Nr. 11(ehemalige Schule)

Vor dem Besuch der Schiedsstelle in Ottendorf wird um telefonische Anmeldung gebeten bei

Herrn Müller, Tel. 036426/50492 oder Herrn Langer, Tel. 036426/50460

Verwaltungsgemeinschaft

„Hügelland / Täler“

Bekanntmachung

Neubesetzung der Schiedsstelle

In der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland / Täler“ endet die Wahlperiode unserer Schiedsmänner. Aus Altersgründen kann der jetzige Schiedsmann Herr Heinz Langer leider keine weitere Amtsperiode wahrnehmen, so dass die Schiedsstelle neu zu besetzen ist.

Die Aufgabe einer Schiedsstelle besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleine Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten

- vermögensrechtlicher und strafrechtlicher Art - zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich, d. h. eine Einigung , herbeizuführen.

Die Tätigkeit eines solchen Schlichters ist vielfältig wie z.B. Nachbarschafts-streitigkeiten, Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung.

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden für die Dauer von 5 Jahren von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland / Täler“ gewählt.

Dieses Ehrenamt können Bürgerinnen und Bürger übernehmen, die

  • bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet
  • bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • seine Wohnsitz im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft haben.

Die Bürger der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland / Täler“, die Interesse an vorgenannten Aufgaben haben, werden gebeten, sich bis zum 28.02.2009 schriftlich in der

 Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland / Täler“
Pfarrwinkel 10
in 07646 Tröbnitz

zu bewerben.
 

Rentsch
Hauptamtsleiter der VG

-Home- -Ämter- -VG-Info- -Gemeinden- -Veranstaltung- -Wegweiser- -Kontakt- -Tourismus- -Dorfkurier- -Schiedsstelle- -Neubesetzung Schiedsstelle- -Aktualisierung- -Impressum- -Formulare- -Übersichtsseite-